Posaunenchorarbeit des ejw Schorndorf - Aktuell
Info 25.11.2020 Areosol-Studie des BR (Video) und Bericht in SWR2 Wissen
Der Newsletter aus der ejw-Landesstelle ist für alle Bläser/innen und Chorleiter/innen gedacht und informiert mindestens 1x pro Woche über Aktuelles aus der Posaunenarbeit. Hier geht's zur Anmeldung für den NEWSLETTER...
Beitrag SWR-Landesschau...
Info zu Coronafestlegungen (Stand KW51/16.12.2020 - Info ejw)
Gottesdienste
Gottesdienste können unter bestimmten Bedingungen (siehe unten, unterschiedliche Inzidenzwerte) weiterhin gefeiert werden. Das „stellvertretende Musizieren“ bleibt weiterhin möglich. Allerdings wird als Obergrenze ein Quintett genannt.
Ab sofort dürfen nur noch 5 Bläser*innen in Gottesdiensten in geschlossenen Räumen musizieren.
Bei
Open-Air-Gottesdiensten ist die 7-Tages-Inzidenz entscheidend.
- Unter 200 pro
100.000 Einwohner dürfen (in Absprache mit Pfarramt und Behörden) größere
Gruppen (wie bisher geplant) musizieren, über 200 nur max. 5 Bläser.
- Bei
einer 7-Tages-Inzidenz von über 300 werden Gottesdienste entfallen.
Online-Formate sind möglich.
Keine Aussagen finden wir zu Proben, die als
direkte Vorbereitung auf einen Gottesdienst nötig sind. Sie sind nicht
dezidiert verboten.
Aber wir empfehlen euch dringend im Benehmen mit eurem
Pfarramt/Bürgermeisteramt die offenen Fragen zu klären:
- Kann das
stellvertretend musizierende Quintett wegen der Ausgangssperre abends nach
20 Uhr proben, wenn kein anderer Termin gefunden werden kann?
- Kann
das Quintett als Probenort die Kirche oder das Gemeindehaus nützen?
Kurrendespiel und Musizieren vor und in diakonischen Einrichtungen
Adventliches Musizieren wie etwa das Kurrendespiel muss unterbleiben, auch
in den Kleinbesetzungen, die wir bisher empfohlen haben.
„Möglich bleiben
kurze Aktionen auf kirchlichem oder privatem Grund mit höchstens fünf
Personen aus maximal zwei Haushalten.“ Dezidiert genannt wird das
Turmblasen.
Diese Formulierung eröffnet zumindest ein Gedankenspiel: Wir
könnten mit maximal 5 Bläsern aus 2 Haushalten von Privatgrund zu
Privatgrund ziehen und musizieren.
Aber: werden die auf dem jeweiligen Grund
lebenden Personen mitgezählt (so dass die zulässige Personenzahl
überschritten wird) oder nicht? An dieser Stelle raten wir euch von solch
einer Schlupfloch-Suche schweren Herzens ab! Die Bevölkerung wird nicht
unterscheiden können, ob ihr auf Privatgrund oder auf der Straße musiziert.
Die genannten „kurzen Aktionen“ können unseres Erachtens aber in
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen stattfinden, wenn die Einrichtungen
es erlauben.
Für die Gottesdienste ist wichtig, wie die 7-Tages-Inzidenz
im Landkreis zum jeweiligen Zeitpunkt ist. Es ist Aufgabe eurer Pfarrämter
die notwendigen Schlüsse für die Gottesdienste zu ziehen und euch zu
informieren.
Die folgenden Angaben dienen eurer Information (Auszug aus der
Rundmail der Landeskirche vom 16.12.2020):
Gottesdienste
1. In
Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 200/100.000
Einwohnern gilt:
- die Teilnehmerzahl einschließlich der Mitwirkenden
ist auf in der Regel 200 Personen begrenzt
- ein Anmeldesystem ist
vorzusehen, wenn Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der
Kapazitäten führen könnten
- neben der Gemeinde sind auch die
Mitwirkenden verpflichtet, durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Davon kann nur abgesehen werden, sofern dies für die Mitwirkung notwendig
ist (z.B. beim Gebet, der Lesung, der Predigt oder beim Spielen von
Blasinstrumenten)
- der Gemeindegesang ist geschlossenen Räumen
untersagt
- stellvertretendes Singen und Musizieren ist in geschlossenen
Räumen nur in kleiner Formation zulässig. Hier gilt neu: maximal Quintett
- Gottesdienste sollten möglichst so gelegt werden, dass
Gottesdienstbesucher vor Eintritt der Ausgangssperre um 20 Uhr zuhause sein
können; davon kann bei den Gottesdiensten am Heiligen Abend abgesehen
werden;
2.In Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz ab
200/100.000 Einwohnern gilt darüber hinaus, dass
- eingehend zu prüfen
ist, ob von der eingangs genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird,
Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen nicht zu feiern und stattdessen
digitale Formate zu nutzen
- der Gemeindegesang im Freien auf wenige
Lieder und Strophen zu begrenzen ist;
- das stellvertretende Singen und
Musizieren auch im Freien nur noch in kleiner Formation zulässig ist:
maximal Quintett!!
3.In Stadt- und Landkreisen mit einer
7-Tages-Inzidenz ab 300/100.000 Einwohnern ist die Feier von
Präsenzgottesdiensten nicht möglich
(mit Ausnahme von Beerdigungen, Not- und
Jähtaufen nicht möglich. Die Feier von Gottesdiensten mit bis zu zehn
Mitwirkenden zum Zwecke der digitalen oder analogen Übertragung oder zum
digitalen Abruf bleibt zulässig.)
Abweichend davon ist es ausnahmsweise
zulässig, Präsenzgottesdienste mit der Begründung zu feiern, das
Infektionsgeschehen lasse die Feier von Gottesdiensten als verantwortbar
erscheinen.
Zu berücksichtigen sind dabei die örtliche
7-Tages-Inzidenz, die Einschätzung der örtlichen Behörden und die sonstigen Gegebenheiten vor Ort (Größe des Gottesdienstraums,
Lüftungsmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Feier des Gottesdienstes im
Freien). Voraussetzung dafür ist ein Beschluss des Kirchengemeinderats, in
Verbundkirchengemeinden des Verbundkirchengemeinderats sowie die Zustimmung
der zuständigen Pfarrerin.
Info zu Coronafestlegungen (Stand 04.12.2020)
--Auszüge aus den Infos der Landesstelle KW49--
Liebe Chorleiterinnen und Chorleiter, liebe Bläserinnen und Bläser,
seit dem 1. Dezember dürfen sich nur noch höchstens fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Aber für zwei kinderreiche Bläserfamilien gibt es immer noch die Möglichkeit mit Kind und Kegel zu musizieren, denn die zu den Haushalten gehörenden Kinder unter 14 Jahren zählen bei den fünf Personen nicht mit. Wir wollen euch also Mut zum Familienmusizieren machen. Wenn ihr Duette, Trios oder normale Posaunenchor-Stücke musizieren könnt, dann übt und erfreut anschließend eure Nachbarn.
[...]
Eine Idee ist, dass ihr in eurem Posaunenchor eine Zeit vereinbart, z.B. am Sonntag nach dem (letzten) Gottesdienst. Um diese Zeit fangt ihr zeitgleich an zu musizieren.
Spielt alleine, als Duo oder als kleine Gruppe (max. 5 Bläser aus 2 Haushalten) die schönen Adventslieder oder ein paar volkstümliche Melodien. Spielt am
Besten auf dem Balkon, in der Hauseinfahrt, irgendwo auf eurem Grundstück. Vielleicht habt ihr auch andere geeignete erhabene Bauwerke (Turm, Hochhaus), wo es weit schallt.[...]
ejw-Landesstelle
Hans-Ulrich Nonnenmann, Sebastian Harras, Regina Heise, Brigitte Kurzytza, Michael Püngel und Albrecht Schuler
Quelle:
Land BW